Meine allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) als Hochzeitsplanerin/Eventplanerin
Allgemeines:
Abweichungen oder Ergänzungen zum Vertrag oder zu diesen Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen bedürfen einer schriftl. Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien (auch E-Mail).
Der Vertrag kommt durch Unterfertigung des Auftrag Schreibens (Angebot des WP) und dieser Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen HP ausschließlich mit den in diesen Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.
Der Hochzeitsplaner kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere gewerblich befugte HP) erbringen.
Leistungsgegenstand und Vollmacht:
Auf Kundenwunsch wird der HP mit der Präsentation eines Konzepts für die Hochzeit beauftragt; Die Unterlagen der Leistungen des HP bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Hochzeit Eigentum des HP. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden oder zur Besichtigung frei sein. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt werden, ist HP bei den Erbringungen der Leistungen frei. Es steht HP frei, inhaltliche Vorschläge oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept passen.
Von Kunden beauftragte Kostenvoranschläge sind entgeltlich zum vereinbarten Stundensatz.
Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird HP den Ablauf der Veranstaltung und – sofern beauftragt - die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen festlegen oder diese – allenfalls auch während der Hochzeit – abändern, sofern dies HP zweckmäßig erscheint. HP obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern (Netzwerkpartnern – NWP) wie Foto/Videografen, Gastronomie/Catering, Veranstaltungstechnikern, Floristen, Dekoration, Musikern und anderen Künstlern, Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten, und deren Vorschlag an das BP, wobei HP immer als Vermittler agiert. Insbesondere hinsichtlich des Veranstaltungsortes, Ausstattung und Styling (Bekleidung, Make-up, Friseur) der Kunden und Versendung von Einladungen wird HP die Kunden auf Wunsch beraten. Veranstalter der Hochzeitsfeier sind die Kunden. HP berät das Brautpaar hinsichtlich rechtlich zu beachtender Kriterien und wird insbesondere den Abschluss einer geeigneten Haftpflichtversicherung durch das Brautpaar empfehlen. HP übernimmt keinerlei Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie keine Haftung für die operative Durchführung der Veranstaltung.
HP wird die Auswahl von Anbietern mit kaufmännischer Sorgfalt im Kundeninteresse vornehmen, soweit wie möglich Wünsche der Kunden berücksichtigen, Proben ermöglichen, Anschauungsmaterial wie Fotos oder Videos zur Verfügung stellen, sofern dies von den Kunden gewünscht und von den jeweiligen Anbietern angeboten wird.
Über Wunsch der Kunden wird HP für Leistungen einzelner Anbieter Kostenvoranschläge und Angebote je nach Vereinbarung (entgeltlich) einholen.
HP wird mit einzelnen Anbietern keine eigenen Verträge abschließen. Der Vertragsabschluss mit den Netzwerkpartnern erfolgt ausnahmslos seitens der Kunden. Bei Abschluss von Verträgen zwischen Anbietern und Brautpaar wird HP auf die Wahrung der Interessen der Kunden achten. HP ist beauftragt und bevollmächtigt, mit Dritten wie etwa den oben genannten Anbietern im Namen und auf Rechnung der Kunden Verträge abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient. HP vermittelt diese Leistungen, bietet diese nicht im eigenen Namen an und führt sie auch nicht durch.
Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen Dokumenten, Brautstrauß und Hochzeitsringen sowie die Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in sicherheitstechnischer Hinsicht.
HP wird bei Verhinderung eines Anbieters, sollte dieser nicht unverzüglich gleichwertigen befugten Ersatz stellen können, den Kunden einen solchen vorschlagen.
HP und Kunden werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am Tag der Veranstaltung betreut HP auf Wunsch der Kunden und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten. Diese Leistung des HP, der Betreuung am Hochzeitstag muss im Vertrag gelistet sein.
Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins:
HP räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt vom Vertrag ist beiden Vertragspartnern einvernehmlich unter Angaben von Gründen möglich.
Bei einem Vertragsrücktritt gilt als vereinbart, dass die Kunden, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Aufwendungen, Barauslagen usw. und die Aufwendungen des HP zu bezahlen haben.
Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von HP unabhängig davon sind, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. HP hat daher auch bei Absage der Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Im Falle der vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Auftraggeber wird diesem eine Rücktrittsgebühr in Rechnung gestellt.
Ist eine Abrechnung für den HP nach Stundenaufwand vereinbart, werden sämtliche bis zur Stornierung geleistete Stunden zu einem Stundensatz von 80€ verrechnet.
Gewährleistung / Haftung:
Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.
Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz- pyrotechnische oder straßen-polizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des HP nicht automatisch umfasst. Über gesonderten Auftrag kann HP diese mit einer erteilten Vollmacht für die Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.
HP leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird. Ausnahme ist eine Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch das Brautpaar. In diesem Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Wenn HP feststellt, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten werden würde, verpflichtet sich HP, die Kunden zu informieren und allenfalls eine Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den Budgetrahmen anzupassen.
HP leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. HP schuldet außer seiner gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen, Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstiger Flächen.
Entgelt:
Das vereinbarte Entgelt ist ein Fixbetrag.
Zahlungsziel binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung – 1. Anzahlung nach Vertragsabschluss, 2. Teilzahlung;
3. Schlusszahlung (7 Tage nach dem Hochzeitstermin fällig).
Bei Zahlungsverzug der Kunden gilt neben der Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 4 % durch die Kunden als vereinbart, dass der HP berechtigt ist seine Leistungen zu unterbrechen bis eine vollständige Bezahlung aller offenen Beträge erfolgt ist. Sollte es durch einen Zahlungsverzug zu einer Verzögerung in der Leistungserfüllung kommen, ist der HP nicht mehr an den vereinbarten Terminplan gebunden und es werden mit den Kunden neue Termine vereinbart. Sollte es zu einem Annahme- u. Zahlungsverzug kommen, kann der HP zusätzlich vom Vertrag zurücktreten.
Datenschutz, Urheberrecht, Geistiges Eigentum:
Die Kunden willigen ein, dass HP im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten der Auftraggeber wie Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiters ein, dass HP die Namen der Kunden sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.
Die von HP erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es zu geschäftlichen Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HP zulässig.
Sonstiges:
Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von HP. Gerichtsstand ist jener des HP.
Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich (durch Brief, per Telefax, per E-Mail oder mittels vergleichbarer Medien, wie SMS, Messenger Dienste dgl. vorgenommen werden.
Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden sind.